Die geschäftsführende Bundesprüfungskommission GOJU-Ryu hat eine Empfehlung für Kyu- und Dan-Prüfungen während der Pandemie vorgelegt. Sie soll für Planungssicherheit in den Dojos sorgen. Viele Dojoleitende sind unsicher, ob und wenn, wie eine Kyu- oder Dan-Prüfung überhaupt stattfinden kann.
Nun liegt eine konkrete Empfehlung vor. Ihr findet die Dateien in diesem Ordner zum Download, außerdem sind alle Dojos per Mail informiert worden. Fragt einfach eure Dojoleitung!
August 2020
Durchführung von Prüfungen in Zeiten von Corona
In Zeiten der Corona-Pandemie gelten für das Zusammenleben besondere Hygienebedingungen. Diese sind in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer niedergelegt. Die einzelnen Verordnungen unterscheiden sich zum Teil voneinander, allen gemein ist aber, dass sie alle Lebensbereiche betreffen. Und damit auch den Sport, sprich das Karatetraining und die Karateprüfungen.
Die derzeit in NRW geltenden Regelungen (Stand Juli 2020) gestatten ein normales, nicht-kontaktfreies Training sowie auch Prüfungen unter Einhaltung gewisser Hygienestandards:
- Vorkehrungen zur Hygiene / zum Infektionsschutz / gute Durchlüftung
- Maximal 30 Personen in einem Raum
- Bis zu 300 Zuschauer bei 1,5 Meter Mindestabstand
- Sichergestellte Rückverfolgbarkeit
Die Regelungen mögen im Detail in anderen Bundesländern leicht unterschiedlich sein. Bitte jeweils beachten. Das bedeutet, dass z.Z. unter Einhaltung der vorgenannten Vorgaben reguläre Karate-Prüfungen möglich sind.
Wie aber können Prüfungen durchgeführt werden, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder ausweitet und Karatetraining bzw. Karateprüfungen nur kontaktlos möglich sind?
Ein Kampfsport ohne Kontakt ist eigentlich gar nicht vorstellbar.
In der beigefügten Excel-Datei (hier: einzelne pdf-Dateien, Anm. d. Red) sind Handlungsoptionen aufgeführt, wie über einen begrenzten Zeitraum die in den Prüfungen geforderten Partnertechniken zumindest teilweise ersetzt werden könnten. Eigenschaften wie Timing, Dynamik, Auswahl der richtigen Technik etc. könnten auch ohne direkten Partnerkontakt abgeprüft werden. Natürlich fehlt das Kernelement des Kampfsportes, die eigentliche körperliche Auseinandersetzung.
Grundsätzlich sollte aber vor jeder Prüfung zwischen Trainern und Prüfern festgelegt werden, was in der Prüfung abgefragt wird.
Die konkrete Durchführung der Prüfung liegt unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Rechtsverordnungen in der Eigenverantwortung der Trainer und Prüfer.
Für den Fall, das sich plötzlich die Infektionszahlen am geplanten Prüfungsort erhöhen und damit verbunden Quarantänemaßnahmen veranlasst werden, sollte es möglich sein, kurzfristig an einen anderen Prüfungsort auszuweichen.
- Geschäftsführende Bundesprüfungskommission GOJU-Ryu im DKV -