Die Stilrichtung Goju-Ryu gehört zu den Stilen im DKV mit wenigen Mitgliedern – ca. 5.000 Karateka werden aktuell dazugezählt.
Gleichzeitig sind die verhältnismäßig wenigen Dojos über die ganze Republik verteilt, zwischen ihnen klafft oft große räumliche Distanz.
Um auch Dojos zu ermöglichen, Dan-Prüfungen auszurichten und dafür A-Prüfer*innen einzuladen, die weit entfernt leben, fehlt oft das Budget: Der Deutsche Karate Verband deckt deren Fahrtkosten nur bis zu einer einfachen Fahrdistanz von 400 km ab (vgl. Kosten- und Honorarordnung des DKV, Kapitel 5).
Der GKD möchte deswegen die Mitgliedsvereine unterstützen und entschädigt A-Prüfer*innen die verbleibenden, offenen km in der Spesenabrechnung im Rahmen der Kostenordnung des GKD. Auch unterstützt der GKD Prüfungen, bei denen (etwa pandemiebedingt) weniger als fünf Prüflinge teilnehmen. In solchen Situationen zahlt der Deutsche Karate Verband den Prüfer*innen kein Honorar (vgl. Abschnitt C, 1.4 Verfahrensordnung DKV). Hier kann der GKD die Honorarzahlung übernehmen, Anfragen zu beiden Themen bitte an das Präsidium des GKD richten.
Die Auszahlungen können nur so lange getätigt werden, wie der Etat dies zulässt, die Maßnahme soll zunächst bis Ende 2022 gelten.
Die entsprechenden Dokumente des Deutschen Karate Verbandes können hier heruntergeladen werden.